Energiekostenvorschuss

Es ist möglich, einem Eigentümer einen Energiekostenvorschuss in Rechnung zu stellen. Sie können einen Energiekostenvorschuss in den wiederkehrenden Kostenposten anlegen.

Energiekostenvorschuss erstellen

Um einen Energiekostenvorschuss zu erstellen, legen Sie einen neuen wiederkehrenden Standardkostenposten an. Wichtig ist, dass Sie das Feld Energiekostenvorschuss ankreuzen. Nur dann wird der wiederkehrende Kostenposten für die spätere Energieabrechnung als Vorschuss gekennzeichnet.

Außerdem wählen Sie aus, wie oft Sie die Vorauszahlung abrechnen wollen, geben einen Preis ein und verknüpfen das Sachkonto. Auch hier können Sie mehrere Preise eingeben. Angenommen, der Preis wird im nächsten Jahr erhöht, so können Sie dies bereits in den standardmäßigen wiederkehrenden Kostenposten eintragen.

Für standardmäßige wiederkehrende Kostenposten, bei denen ein jährlicher Betrag, ein jährlicher Betrag mit festem Datum, ein vierteljährlicher Betrag oder ein monatlicher Betrag eingegeben wurde, wird eine erwartete wiederkehrende Rechnung erstellt. Dies gilt nicht, wenn Sie einen festen Betrag pro Rechnung wählen.

Übersicht der standardmäßig wiederkehrenden Kostenposten

In der Übersicht der wiederkehrenden Standardkostenposten sehen Sie in der Spalte "Vorschuss" ein Häkchen, wenn der wiederkehrende Kostenposten als Energiekostenvorschuss gekennzeichnet wurde.


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