Verrechnung von Kostenpositionen mit dem Eigentümer

Für einige Kostenpositionen kannst du die Zahlung im Namen des Eigentümers einfordern. Diese Kostenpositionen sollten an den Eigentümer überwiesen werden. Für welche Kostenpositionen dies gilt, bestimmst du in der Eigentümervereinbarung (falls abweichend) oder in der Kommissionsvereinbarung (falls für alle Eigentümer mit dieser Kommissionsvereinbarung). Diese Kostenpositionen sind in der Mietrechnung an den Eigentümer enthalten.

Beispiel:

Angenommen, der Eigentümer kümmert sich selbst um die Reinigung. Dann willst du die Kosten, die der Gast für die Reinigung bezahlt, mit dem Eigentümer abrechnen. Das kann auch für Energiezuschläge und manchmal für Haustierkosten gelten.

Festgelegt durch eine Kommissionsvereinbarung

Öffne die Kommissionsvereinbarung oder erstelle eine neue Kommissionsvereinbarung. Wähle unter Kosten mit dem Eigentümer abrechnendie entsprechenden Kostenpositionen und den Prozentsatz aus, den du mit dem Eigentümer abrechnen möchtest. Der Vorteil der Einstellung über die Kommissionsvereinbarung ist, dass diese dann für alle Eigentümer gilt, die unter diese Kommissionsvereinbarung fallen. Wenn die Abrechnung einer Kostenposition nicht für alle Eigentümer gilt, die unter die Kommissionsvereinbarung fallen, legst du diese auf Eigentümer-Ebene fest.

Einstellung auf der Ebene des Eigentümers

Dazu öffnest du das Objekt und gehst zur Registerkarte Eigentümer. Klicke auf Neu, um eine neue Eigentümervereinbarung zu erstellen, oder klicke auf das Startdatum und dann auf Bearbeiten, um eine Änderung an einer bestehenden Vereinbarung vorzunehmen. Wähle unter Kosten mit Eigentümer abrechnen die entsprechenden Kostenpositionen und den Prozentsatz aus, den du mit dem Eigentümer abrechnen möchtest.

Wenn du die zu verrechnenden Kosten in der Kommissionsvereinbarung festgelegt hast, werden sie in der Eigentümervereinbarung berücksichtigt. Wenn du die Prozentsätze dieser Kostenpositionen in der Eigentümervereinbarungen anpasst, setzt dies die Einstellung der Kommissionsvereinbarung außer Kraft. Es ist also möglich, die Kostenposition A in der Kommissionsvereinbarung für alle Eigentümer auf 100 % zu setzen und dann in der Eigentümervereinbarung von Eigentümer Z abweichend von der geltenden Kommissionsvereinbarung die Kostenposition A auf 50 % zu setzen.

Abrechnung von Kostenpositionen mit dem Eigentümer im Poolsystem

Die Verrechnung von Kostenpositionen mit Eigentümern, die sich einen Pool teilen, funktioniert auf die gleiche Weise wie oben beschrieben.

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