Schritt-für-Schritt-Plan zur Einrichtung des Datenschutzes in Google Analytics

Wenn Sie Google Analytics verwenden, können Sie die Einstellungen so anpassen, dass die Cookies den Vorschriften des Cookie-Gesetzes entsprechen. Konkret gibt es vier Schritte, die erfüllt werden müssen, um das Cookie-Gesetz auch nach der Gesetzesänderung einzuhalten.

Schließen Sie eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit Google ab

Gemäß Artikel 14 des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten (Wbp) müssen Sie als Verantwortlicher einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google abschließen. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass Google bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Website-Besucher nur als Auftragsverarbeiter tätig wird.

Die Vereinbarung lässt sich einfach über eine Standardeinstellung in Google Analytics abschließen.

  1. Melden Sie sich bei Google Analytics. an.
  2. Gehen Sie zu „Administrator“.
  3. Gehen Sie zu „Kontodetails“.
  4. Kreuzen Sie das Kästchen unter „Datenverarbeitungsbedingungen für dieses Konto werden nicht akzeptiert“ an.
  5. Klicken Sie auf „Speichern“.

Teilen Sie nicht alle Ihre Daten mit Google

Standard hat in den Google Analytics-Einstellungen aktiviert, dass Sie Daten mit Google teilen. Diese Daten werden unter anderem für Benchmark-Analysen, technischen Support und den Zugang für Google-Kontospezialisten verwendet.

Sie können diese Einstellungen ganz einfach über Ihr Google Analytics-Konto unter „Verwalten“ ändern, dann gehen Sie zu „Kontoeinstellungen“. Deaktivieren Sie hier alle vier Optionen und klicken Sie auf „Speichern“.

Die Begrenzung der weitergegebenen Informationen schafft ein Gleichgewicht zwischen der Gewinnung nützlicher Erkenntnisse und dem Schutz der Privatsphäre sowohl der Nutzer als auch des Unternehmens.

Lassen Sie Ihre Nutzer wissen, dass Sie Analytics verwenden

Erstellen Sie einen klar definierten Bereich auf Ihrer Website, in dem Besucher leicht erkennen können, wie Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Sie können dies in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen oder eine eigene Seite dafür einrichten. Informieren Sie die Besucher darüber, dass Sie die oben genannten Schritte zum vertraulichen Umgang mit ihren personenbezogenen Daten unternommen haben. Nennen Sie die Schritte, die Sie unternommen haben:

  • Die Tatsache, dass Sie analytische Cookies (z. B. Google Analytics) verwenden.
  • Geben Sie an, dass Sie einen Verarbeitungsvertrag mit dem Anbieter des Webanalysepakets abgeschlossen haben.
  • Anonymisierung der IP-Adresse des Besuchers.
  • Geben Sie schließlich an, dass Sie die Daten, die Sie mit Hilfe dieser analytischen Cookies sammeln, nicht an andere Parteien weitergeben, z. B. an Google oder innerhalb anderer Google-Produkte.

Wir empfehlen die Verwendung von Cookiebot. Dies ist ein intelligentes Tool, um alles rund um Cookies auf Ihrer Website zu regeln, in Übereinstimmung mit dem aktuellen Cookie-Gesetz sowie den kommenden AVG- und Privacy-Verordnungen.


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