Auswirkungen der EU-Richtlinie DAC7 auf Parks, die mit Eigentümern zusammenarbeiten

DAC7 ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Steuertransparenz von Einkünften, die über digitale Plattformen erzielt werden, zu verbessern. Die Richtlinie verpflichtet digitale Plattformen, die von den Nutzern auf ihrer Plattform erzielten Einkünfte an die Steuerbehörden zu melden.

Wenn ein Eigentümer seine eigene Immobilie über einen Ferienpark vermietet und Mieteinnahmen erzielt, wird der Ferienpark im Rahmen dieser Richtlinie als digitale Plattform angesehen. Es liegt daher in der Verantwortung des Ferienparks, die DAC7-Vorschriften einzuhalten und die erforderlichen Daten zu melden.

Wir erleichtern diesen Prozess, indem wir die erforderlichen Daten, wie z. B. Mieteinnahmen, Gebühren und Informationen über den steuerlichen Wohnsitz des Eigentümers, aus den im PMS vorhandenen Daten filtern und organisieren. Diese Daten sind dann in einem DAC7-Bericht zugänglich.

Beachte, dass Eigentümer das Recht haben zu erfahren, welche betreffenden Daten an die Steuerbehörden weitergegeben werden.

Worauf basiert der DAC7-Export?

Identifizierung des Eigentümers:

  • Vollständiger Name (bei Einzelpersonen) oder Firmenname (bei Unternehmen)
  • Steueridentifikationsnummer 
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • Geburtsdatum (bei Einzelpersonen)
  • Firmenregistrierungsnummer
  • Feste Adresse und Aufenthaltsland

Bankdaten:

  • Bankverbindung des Eigentümers, auf die Zahlungen erfolgen (einschließlich IBAN oder Kontonummer)

Objektinformationen:

  • Adresse des vermieteten Objekts
  • Parzellennummer des Objekts
  • Art der Objekt (Segment)

Informationen zur Vermietungsaktivität:

Die folgenden Daten werden in Booking Experts generiert, es ist keine zusätzliche Eingabe erforderlich.

  • Anzahl der Reservierungen
  • Anzahl der vermieteten Tage (Anzahl der Übernachtungen)
  • Gesamte Nettoeinnahmen des Eigentümers durch die Vermietung
  • Durch die Plattform erhobene Provisionen

Was ist die Frist für DAC7?

Die erste Meldefrist für DAC7 ist der 31. Januar 2025 für die Einnahmen und Aktivitäten, die im Jahr 2024 stattgefunden haben.

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