Prozentsatz der Provision

Als Park behältst du einen Prozentsatz der Kommission auf den Erlös jeder Reservierung ein, bevor du den Rest des Erlöses über das Vermietungskonto an den Eigentümer abführst.

Die Höhe und Mehrwertsteuerberechnung dieser Provisionsprozentsätze kannst du in der Kommissionsvereinbarung festlegen . Du kannst auch Provisionssätze pro Kanal festlegen. Beim Erstellen oder Bearbeiten einer Kommissionsvereinbarung findest du diese Einstellungen unter der Ăśberschrift „Prozentsatz der Miete“.

Mehrwertsteuer und Kommission

Es gibt drei Möglichkeiten, die Kommission und die darauf anfallende Mehrwertsteuer zu berechnen, du kannst ankreuzen, welche du verwenden möchtest. Berechnungsbeispiele findest du unten.

Nettobetrag

Standardmäßig wird die Kommission auf den Nettobetrag der Mieteinnahmen berechnet. Die Kommission wird dann auf den Nettomieteinnahmen berechnet und der berechnete Provisionsbetrag wird um den geltenden USt-Satz erhöht.

Bruttobetrag

Du kannst dich auch für die Berechnung der Bruttobeträge entscheiden. Die Kommission wird dann auf die Bruttomieteinnahmen berechnet, und die Mehrwertsteuer auf den Provisionsbetrag wird ebenfalls Teil des Provisionssatzes.

Kommission auf Bruttobetrag mit MwSt. erhöhen

In diesem Fall wird die Kommission auf die Bruttomieteinnahmen berechnet, und der Provisionsbetrag wird dann um den geltenden USt-Satz erhöht.

Prozentsätze für interne und externe Kanäle

Du kannst verschiedene Provisionssätze festlegen. Zunächst gibt es den Standard-Provisionssatz, der fĂĽr Reservierungen gilt, die ĂĽber das Backoffice, den Werbelink des EigentĂĽmers oder das Portal des EigentĂĽmers eingehen. Diese werden auch als „interne“ Kanäle bezeichnet.

Der Standardprovisionssatz fĂĽr Buchungen ĂĽber externe Kanäle gilt fĂĽr alle anderen Kanäle.

Wenn du fĂĽr einen bestimmten Kanal einen anderen Provisionssatz festlegen möchtest, kannst du dies unter Verschiedene Provisionssätze tun. Dies kann z. B. fĂĽr einen externen Kanal, aber auch fĂĽr „Über den EigentĂĽmer“ geschehen.

Deine eigene Website wird ebenfalls als externer Kanal betrachtet und fällt daher unter den Standardprovisionssatz für externe Kanäle.

Berechnungsbeispiele Kommission und Mehrwertsteuerberechnung

Nettobetrag

Die abzurechnende Reservierung hat einen Mietpreis von 1.000 €, auf den bereits 9 % MwSt. berechnet wurden. Die Kommission, die die Organisation erhält, beträgt 20%, auf die 21% MwSt. erhoben werden. Die Mietrechnung setzt sich dann wie folgt zusammen:

Beschreibung Ingesamt Berechnung
Miete - € 1000,00 Die volle Miete wird an den Eigentümer "verteilt".
Provision € 222,02

Zunächst wird die Nettomiete berechnet:

€ 1000,00 / 1,09 = € 917,43

Hierauf wird die Provision ohne Mehrwertsteuer erhoben:

€ 917,43 / 100 * 20 = € 183,49


Diese unterliegt dem Mehrwertsteuersatz der Kommission:

€ 183,49 * 1,21 = € 222,02

Gesamtauszahlung -€ 777,98

Bruttobetrag

Die abzurechnende Reservierung hat einen Mietpreis von 1.000 €, auf den bereits 9 % MwSt. berechnet wurden. Die Kommission, die die Organisation erhält, beträgt 20%, auf die bereits 21% MwSt. berechnet wurden. Die Mietrechnung setzt sich dann wie folgt zusammen:

Beschreibung Ingesamt Berechnung
Miete - € 1000,00 Die volle Miete wird an den Eigentümer "verteilt".
Provision € 200,00

Es erfolgt eine Berechnung des Betrags einschlieĂźlich (21%) Mehrwertsteuer

€ 1000,00 / 100 * 20 = € 200,00

Gesamtauszahlung -€ 800,00

Erhöhung der Provision auf den Bruttobetrag mit Mehrwertsteuer

Die abzurechnende Reservierung hat einen Mietpreis von 1.000 €, auf den bereits 9 % MwSt. erhoben wird. Die Kommission, die die Organisation erhält, beträgt 20%, auf die 21% MwSt. erhoben werden. Die Mietrechnung setzt sich dann wie folgt zusammen:

Beschreibung Ingesamt Berechnung
Miete - € 1000,00 Die volle Miete wird an den Eigentümer "verteilt".
Provision € 242,00

Zunächst wird die Bruttoprovision berechnet:

€ 1000,00 / 100 * 20 = € 200,00

Diese unterliegt dem Mehrwertsteuersatz der Kommission:

€ 200 * 1,21 = €  242,00

Gesamtauszahlung -€ 758,00

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