Allgemeine GeschÀftsbedingungen + Parkordnung
Viele Parks verwenden zusĂ€tzlich zu ihren allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen eine Parkordnung. Es ist dann möglich, diese mit den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen zusammenzufassen. Sie können dies ĂŒber die BuchungsbestĂ€tigung tun oder es auf der Website erwĂ€hnen.
Es ist nicht erforderlich, dass die GÀste Ihren Allgemeinen GeschÀftsbedingungen durch Ankreuzen eines KÀstchens zustimmen. Es reicht aus, wenn Sie den Gast wÀhrend des Buchungsvorgangs auf die Allgemeinen GeschÀftsbedingungen aufmerksam gemacht haben und ihm die Möglichkeit gegeben haben, diese einzusehen, z. B. indem Sie sie auf die Website gestellt oder auf die BuchungsbestÀtigung verwiesen haben.