Datenschutz - Recht auf Einsichtnahme durch den Gast

Nach der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) hat ein Gast das Recht, Zugang zu seinen Daten zu verlangen. Verlangt ein Gast Einsicht in die Daten, die Sie über ihn verarbeitet haben? Wenn ja, müssen Sie dem Gast alles zeigen, was Sie über ihn verarbeitet haben.

Exportieren von Gästedaten

Von der Gästekarte aus ist es möglich, Gästedaten zu exportieren. Gehen Sie dazu auf die Registerkarte Gäste. Klicken Sie dann auf den Gast, dessen Daten Sie exportieren möchten. Oder suchen Sie den Namen des Gastes über das Suchfeld oben rechts auf Ihrem Bildschirm. Es ist auch möglich, über die Reservierung auf den Namen des Gastes zu klicken, um die Gästekarte zu öffnen.

Klicken Sie dann auf die persönlichen Daten. Über die Schaltflächen Exportieren in der Spalte Exportaktionen können Sie die entsprechenden Daten exportieren und dem Gast ausdrucken oder per E-Mail zusenden.


🇳🇱 🇬🇧

War dieser Artikel hilfreich? Vielen Dank für dein Feedback Bei der Übermittlung deines Feedbacks ist ein Problem aufgetreten. Versuche es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.