Privacy - Das Anonymisieren eines Gastes

Gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) hat ein Gast das Recht, die Löschung seiner persönlichen Daten zu verlangen. Wenn ein Gast die Löschung der Daten, die Sie von ihm/ihr verarbeitet haben, anfordert, sind Sie verpflichtet, dies durchzuführen.

Beantragt ein Gast die Löschung der Daten, die Sie über ihn verarbeitet haben? Wenn ja, müssen Sie dies tun.

Anonymisierung des Gastes

Um dies für Sie als Organisation leicht verständlich zu machen, haben wir der Gästekarte eine Funktion hinzugefügt, mit der Sie alle Informationen über einen Gast löschen/anonymisieren können.

Tipp: Sie können einen Gast nur auf Organisationsebene anonymisieren. Klicken Sie dazu auf den Pfeil neben Ihrer Verwaltung oben links auf Ihrem Bildschirm und dann auf den fettgedruckten Namen. Dadurch gelangen Sie in die Organisationsumgebung und können die folgenden Schritte ausführen.

Klicken Sie auf die Registerkarte Gäste. Suchen Sie dann nach dem Namen des Gastes. Klicken Sie auf den Namen des Gastes und dann auf die persönlichen Daten. Ganz unten sehen Sie die Schaltfläche Zur Anonymisierung markieren.

Bitte beachten Sie, dass Reservierungen und Rechnungen 7 Jahre nach ihrer Erstellung eingereicht werden müssen. Bei diesen Dokumenten wird nur die Gästekarte abgeschaltet und die E-Mail-Adresse entfernt.

Automatische Anonymisierung aktivieren

Es ist möglich, die Daten der Gäste nach einer selbst festgelegten Anzahl von Jahren automatisch zu anonymisieren.

Gehen Sie dazu auf Organisationseinstellungen und auf Sonstiges. Aktivieren Sie das Kästchen Automatische Anonymisierung aktivieren und geben Sie ein, nach wie vielen Jahren die Gäste anonymisiert werden sollen.


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