Einmalige Eigentümer-Rechnung erstellen

Neben regelmäßigen Rechnungen gibt es auch Kostenposten, die Sie einem Eigentümer nur einmal oder gelegentlich in Rechnung stellen wollen.

Beispiele, wann Sie eine einmalige Eigentümer-Rechnung verwenden können:

  • Neues Inventar in einem Objekt
  • Vorgezogene Energierechnung
  • Gemeindesteuern

Erstellen einer einmaligen Rechnung

Finden Sie den Eigentümer über das Modul Eigentümer oder über die Suchleiste oben rechts auf Ihrem Bildschirm.

Unter der Rubrik Rechnungsentwürfe sehen Sie die Schaltfläche +Einzelrechnung erstellen.

Die Rechnung wird erstellt, dann können Sie Kostenposten hinzufügen und die Rechnung versenden. Diese Kostenposten werden unten rechts angezeigt. Sie sehen noch keine Kostenposten, die Sie hinzufügen können? Dann legen Sie sie zuerst hier an.

Hinweis: Da die Rechnung nicht an einen Zeitraum gebunden ist, können Sie keine wiederkehrenden Kostenposten mit einem Jahresbetrag hinzufügen. Sie können der Rechnung nur wiederkehrende Kostenposten des Typs "ein fester Betrag pro Rechnung" hinzufügen.

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