Erstellen periodischer Kostenposten

Periodische Kostenposten müssen zunächst erstellt werden, bevor sie einem Eigentümer in Rechnung gestellt werden können.

Erstellen Sie periodische Kostenposten

Gehen Sie über das Eigentümermodul zu Wiederkehrende Kostenposten. Klicken Sie dann auf die Schaltfläche +Neu.


Beim Erstellen eines periodischen Kostenpostens haben Sie die Möglichkeit, zwischen drei verschiedenen Optionen zu wählen.

  • Jahresbetrag Ein periodischer Kostenposten mit einem Jahresbetrag ist ein Kostenposten, der für den Zeitraum eines ganzen Jahres gilt. Es handelt sich um jährlich wiederkehrende feste Kostenposten. Das Gültigkeitsdatum des Jahresbetrags ist das Datum, an dem die Vereinbarung mit dem Eigentümer in Kraft tritt oder an dem die erste Rechnung an den Eigentümer geschickt wird.
  • Jahresbetrag mit festem Datum Sie können einen wiederkehrenden Kostenposten auch als Jahresbetrag mit festem Datum festlegen. Auf diese Weise können Sie dem Eigentümer (oder Jahresplatzinhaber) zu festen Zeitpunkten im Jahr eine Rechnung stellen. Diese Option unterscheidet sich von der obigen Option (ein jährlicher Betrag), da Sie in diesem Fall einen jährlichen Betrag zu einem festen Datum in Rechnung stellen.
  • Vierteljährlicher Betrag Ein periodischer Kostenposten kann auch als vierteljährlicher Betrag festgelegt werden. So können Sie dem Eigentümer (oder dem Inhaber des Jahresplatzes) an 4 festen Terminen im Jahr eine Rechnung stellen.
  • Monatlicher Betrag Ein wiederkehrender Kostenposten kann auch als monatlicher Betrag eingerichtet werden. Auf diese Weise können Sie dem Eigentümer (oder Jahresstellplatzinhaber) zu 12 festen Zeitpunkten im Jahr eine Rechnung stellen.

Angenommen, Sie haben einen wiederkehrenden Kostenposten, der pro Quartal festgelegt ist, aber für einen Teil des Quartals gilt. Dann wird dieser Kostenposten wie folgt berechnet:

(vierteljährlicher Betrag x 4 (erster bis jährlicher Betrag)) / 365 * Anzahl der Tage

  • Fester Betrag pro Rechnung Periodische Kostenposten mit einem festen Betrag pro Rechnung können für die einmalige oder gelegentliche Rechnungsstellung an einen Eigentümer verwendet werden. Für diese Rechnung bzw. diesen Kostenposten gilt kein Zeitraum, da die Berechnung des Kostenpostens auf der Rechnung nicht von dem Zeitraum abhängt, über den abgerechnet wird.

Nachdem Sie eine der oben genannten Optionen gewählt haben, füllen Sie die restlichen Angaben aus. Für den Preis haben Sie die Möglichkeit, einen zukünftigen Preis für einen zukünftigen Zeitraum einzugeben.

Energiekostenvorschuss

Einen periodischen Standardkostenposten für einen Energiekostenvorschuss anlegen? Dann kreuzen Sie Energiekostenvorschuss an. Mehr dazu können Sie hier lesen.

🇳🇱 🇬🇧

War dieser Artikel hilfreich? Vielen Dank für dein Feedback Bei der Übermittlung deines Feedbacks ist ein Problem aufgetreten. Versuche es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.